Wir
bitten die Behörden, die Anliegen und Forderungen der Bevölkerung
in Zusammenhang mit der
Bebauung
der Liegenschaft St. Anna ganzheitlich zu respektieren und
umzusetzen.
Es gilt,
die in öffentlichen Publikationen und anlässlich verschiedener Informationsveranstaltungen
gemachten
Versprechungen des Investors zwingend einzuhalten:
Öffentliches
Restaurant mit dazugehörendem Saalangebot, Miteinbezug der
Bevölkerung bei der Nutzung der öffentlichen Flächen, grosszügiger
Kinderspielplatz, Streichelzoo, etc.
Die
Behörden werden aufgefordert, das vorliegende Baugesuch der
Bonainvest AG abzulehnen.